Die Beiträge der Kfz-Versicherung steigen 2024 um mindestens zehn Prozent

Autofahrer aufgemerkt!

Die Sparte „Kraftfahrt“ steht vor einer besonders schwierigen Wechselsaison, bei vielen Versicherten werden gegen Jahresende wieder Beitragserhöhungen in den Briefkasten flattern und bei
einigen werden diese exorbitant höher ausfallen als sonst.

Das hängt nicht nur mit den enorm gestiegenen Lohn- und Materialkosten der Reparaturbetriebe und der allgemeinen Ressourcenknappheit zusammen, sondern liegt in vielen Fällen auch daran, dass der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) neue Typklassen für tausende Automobile festgelegt hat.

Sollten also auch Sie unter den Betroffenen sein und Ihr Kfz-Versicherungsprämie für 2024 trotz Besserstufung in der Schadenfreiheitsklasse wieder einmal höher ausfallen, so lohnt es definitiv, sich ein neues Angebot einzuholen.

Gerne helfen wir Ihnen hier weiter, wenden Sie sich einfach an uns.

… und jährlich grüßt das Murmeltier!

Die Versicherer heben gegen Jahresende wieder ihre Prämien an.

Neben Änderungen der  Typ- oder die Regionalklassen sind es meist wirtschaftliche Gründe, warum die Konzerne anpassen, da nicht zuletzt wegen der hohen Inflation Ersatzteilpreise und Lohnkosten gestiegen sind.

So kann es passieren, dass trotz eines besseren SF-Rabattes die Prämie nicht unerheblich steigt.

Trotzdem lohnt sich ein Vergleich, denn es findet sich eigentlich immer ein Versicherer, der mit gleichen oder sogar besserem Leistungsumfang eine günstigere Variante anbietet.

Und so…….HALT! STOP!
Nenene, so war das nicht gemeint…..CHECK24 ist nicht die Lösung…..Finger weg von der Tastatur!

Wir bieten das Gleiche, mit zwei entscheidenden Unterschieden:

  1. Mit uns haben Sie immer ein und denselben Ansprechpartner, sei es im Schadenfall, bei Änderungen oder allgemeinen Fragen….nicht jedes Mal irgendeinen anderen Callcenter-Fraggel.
  2. Wir haften bei Falschberatung für unsere Entscheidungen und Ratschläge, CHECK24 nicht.

 

Testen Sie uns, auf unserer Homepage finden Sie hier  Download Fragebogen ein Formular, anhand dessen wir schnell und verbindlich ein Vergleichsangebot für Sie erstellen können.

Probieren Sie es aus und stellen Sie uns kostenfrei auf die Probe!

Es grüßen die Kfz-Experten von RK Versicherungsmakler

Elementare Lücken

So langsam hat es sicherlich auch der letzte mitbekommen: unser Klima ist im Wandel.

Schon im Jahre 2017 startete deswegen unser damaliger Umweltminister Robert Habeck die „Initiative Naturgefahren – der echte Norden sorgt vor“.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/H/hochwasserschutz/elementarschadenskampagne_neu.html

Kern dieser Initiative war, den Verbraucher zu motivieren, sein Eigentum gegen diese Gefahren zu versichern, denn

„Weder Bund, noch Land, noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Sturmfluten, Hochwasser oder Starkregen hervorgerufen werden. Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel bei Schäden bestehen nicht.“

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die meisten Hauseigentümer immer noch keine derartige Absicherung vorgenommen haben.

Die Gebäudeversicherung leistet nämlich nicht für Elementarschäden, wie bspw. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Schneedruck, hier muss ein separater Baustein integriert werden…das ist bei Vielen noch nicht angekommen und hier herrscht essentieller Aufklärungsbedarf.

Problematisch ist, dass eine bloße Integrierung einer Elementarversicherung in die schon bestehende Wohngebäudeversicherung oftmals mit einer Neuordnung des kompletten Vertrages einhergehen muss, was häufig eine Verteuerung nach sich zieht.

Um dem aus dem Wege zu gehen, bieten wir Ihnen jetzt die Möglichkeit an, eine alleinstehende Lösung direkt über unsere Homepage zu rechnen, schnell, kostengünstig und leistungsstark.

Hier berechnen

Wir helfen Ihnen aber auch gerne persönlich bei der Entscheidungsfindung, sprechen Sie uns an.

Passiert doch eh nicht…

Es geht wieder los… das Urlaubsfieber steigt und die so ersehnte Auszeit in der Sonne wird geplant.

Wer aber einen Urlaub bucht, der sollte sich sehr wohl auch mit einer Reiserücktrittsversicherung befassen, besonders dann, wenn man die Reise schon Monate vor dem Urlaubsantritt gebucht hat.
Schlussendlich hat man nie die Gewissheit, dass man bis zum Reiseantritt gesund bleibt und auch andere Umstände können mitunter dafür sorgen, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

Muss der Urlaub storniert werden oder muss während des Urlaubs die Reise abgebrochen werden, so sind die Reisekosten dennoch zu bezahlen…da schmerzen die vergleichsweise geringen Beiträge einer Rücktrittsversicherung wenig.

Über unsere Homepage können Sie nun schnell und bequem die für Sie passende Reiseversicherung buchen.
Zu den Online-Abschlüssen

Neben der üblichen Versicherung für eine einzelne Reise, gibt es auch die Möglichkeit, eine dauerhafte Jahresversicherung abzuschließen.
Diese ist im Vergleich günstiger als die Einmalversicherung und bietet dazu noch außergewöhnliche Leistungen:

– versichert sind auch Reisen von mehr als 50 Kilometern Entfernung vom Wohnort, z.B für ein Konzert
– Übernachtungen in Hotels, unabhängig von der Entfernung vom Wohnort

Ein optionaler Baustein im Falle eine COVID-19-Erkrankung (dieser leistet z.B. auch bei Ansteckungsverdacht
und auch, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt) ist jetzt auch zuwählbar.

So kann man seinem Urlaub sorgenfrei entgegenfiebern….auch ich kann es kaum noch erwarten.

Wo geht Ihre Reise hin?

Photovoltaik-Versicherung : Sonne im Herzen, Sonne im Netz

Immer mehr Hausbesitzer setzen auf Photovoltaik-Anlagen, sei es nur für den Eigenbedarf oder darüber hinaus zur Einspeisung in das Netz.

So lassen sich nicht nur die Energiekosten senken, auch der persönliche CO2-Ausstoß wird verringert.

Eine versicherungstechnische Absicherung einer solchen Anlage kann über einen Zusatzbaustein in der Gebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung erfolgen, wobei letztere umfangreicher ist und auch das Haftpflicht-Risiko integriert werden kann.

Wenn eine Photovoltaikanlage während des Betriebs z.B. durch Hagelschlag zerstört wird, Feuer fängt oder ein Marder meint, auf der Anlage herumkauen zu müssen, tritt die Sach-Versicherung für den Schaden ein.

Sollte beispielsweise bei der Einspeisung des Stromes in das Netz ein Kurzschluss in der Nachbarschaft verursacht werden oder ein durch Sturm abgerissenes Panel einen Spaziergänger enthaupten oder ein parkendes Auto beschädigt werden, tritt die Haftpflicht in Kraft.

Teuer ist solch eine Sachversicherung für eine private PV-Anlage nicht, bis ca. 10 kWp Leistung liegt man bei ca. 60 € im Jahr, eine Betreiber-Haftpflicht für PV-Anlagen kostet etwa 40 € jährlich.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie schon eine eigene Anlage haben oder mit dem Gedanken spielen, eine zu installieren.
Kommen Sie einfach auf uns zu.

Die stille Volkskrankheit

Gerade in dieser Zeit wird immer deutlicher, wie sehr sich bestimmte Situationen auf unsere Seele auswirken.
Da ist es kein Wunder, dass fast ein Drittel aller eingereichten Leistungsfälle* die Psyche betreffen.

*Quelle: dieversicherer.de

Betriebsferien vom 23.12.2020 bis 10.01.2021

Liebe Kunden unseres Hauses, wir befinden uns ab dem 23.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 in Betriebsferien.

Während dieser Zeit werden nur sehr wichtige Dinge, wie zum Beispiel Schäden, bearbeitet.
Sollten Sie in dieser Zeit einen Schaden haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an:

schaden@rk-makler.de

Bitte skizzieren Sie hier kurz den Schadenverlauf mit Ort und Zeitpunkt der Schadens, die geschädigte Person/Sache. Bilder oder eventuelle Kostenvoranschläge können Sie gerne beifügen.

Wichtig: Alle anderen Mails werden erst ab dem 11.01.2021 bearbeitet!

Unser gesamtes Team wünscht Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2021.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Team von RK Versicherungsmakler

E-Scooter und Mopeds ab sofort bei uns online versichern

E-Scooter sind im Trend! Immer mehr Menschen haben Spaß an dieser neuen Art der Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen.

Genau wie Mopeds unterliegen E-Scooter der Versicherungspflicht, wenn sie in der Öffentlichkeit gefahren werden.

Ab sofort haben wir für Sie die Möglichkeit geschaffen, sich Versicherungskennzeichen für Mopeds und E-Scooter bequem online zu bestellen.

Hier gelangen Sie zu unseren Onlinerechnern…