In den Achtzigern war es noch Zukunftsmusik, heutzutage ist es auf den Straßen fast Alltag – Marty Macfly’s Hoverboard.
Mit bis zu 15 km/h sind diese kleinen elektrischen Skateboards erstaunlich schnell… doch wie bin ich versichert, wenn ich oder mein Kind einen Schaden verursachen?
Tatsächlich gibt es bislang noch keinen Versicherer, der sich dieser Sache angenommen hat und über die private Haftpflichtversicherung sind nur
„[…] nicht zulassungs- und versicherungspflichtige […] Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h […]“ abgedeckt.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn
„[…] der Fahrer eines Kraftfahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalls auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat“.
Da es keine Zulassungsmöglichkeit für diese Geräte gibt, sie aber über 6 km/h schnell sind, befinden wir uns in einem Dilemma.
Solange auf Terrassen oder Innenhöfen mit diesen Bord gefahren wird, die keinerlei offenen Zugang zu öffentlichen Wegen haben, gelten Schäden als versichert. Ein Tor oder eine Schranke stellen zwar eine Abgrenzung dar, schließen den Bereich aber nicht komplett.
Hier handelt es sich um eine Grauzone, die noch nicht durch Präzedenzfälle geregelt wurde.
Sollten Sie sich ein solches Gerät also zulegen wollen oder schon eines besitzen, so sollten Sie sich diesem Risiko bewusst sein.
Allzeit gute Fahrt wünscht Ihnen
Ihr Team von RK Versicherungsmakler