Manchmal geht es schneller und schmerzhafter als man denkt…

Der Herbst hält langsam aber sicher Einzug und die Insekten, besonders Wespen, fangen an sich auf die ungemütlichen Jahreszeiten  vorzubereiten.  In dieser Phase sind die Tiere deutlicher aggressiver als gewöhnlich.

Aus gegebenem Anlass (siehe Foto meines eigenen Armes) möchten wir darauf hinweisen, dass Insektenstiche und auch Zeckenbisse, insbesondere dessen Folgen, in guten Tarifen über die Unfallversicherung abgedeckt sind.

Infektionen sowie Impfschäden gehören ebenfalls zum Umfang dazu.

Wir wählen gerne mit Euch den passenden Tarif für die jeweiligen Bedürfnisse aus. 

Sprecht uns gerne jederzeit an.

Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“

Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.

Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.

Wir erstellen Ihnen gerne ein passendes Angebot!